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Beschreibung:
Und Andere / so wol zu deren Erleuterung dienende / als auch sonsten bey einen und andern Vorfall zu des Landes Nutz und Besten nach und nach ausgelassene Verordnungen / Mandata und Constitutiones. Auf Fürstl. Verordnung wieder aufgelegt und zusammen gedruckt.. Gr.-8vo. Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 4 Bll., 214 S., 6 Bll. (Register). (anbei:) KURTZER BEGRIF Braunschweig-Wolfenbüttelscher Landes-Ordnungen und Gesetze, welche seit den ältesten Zeiten biß hieher von Jahren zu Jahren ergangen: Mit einem REAL-REPERTORIO ausgefertiget, und einer Vorrede von den STADT-POLICEY-GESETZEN hiesiger Lande in Betracht der Nahrung und Aufnahme der Städte begleitet. Braunschweig, gedruckt bey den Keitelschen Erben, 1750. Tb., 10 Bll. (Vorrede), 418 S. (Zeittafel), 40 Bll. (Repertorium). Schlichter zeitgenössischer Pergamentband mit 3-seitigem Rotschnitt.
Bemerkung:
Angebundene Verordnungen: REGLEMENT Wie es mit Abstatt- und Bestellung derer Spann- und Hand-Dienste in denen verpachteten Aembtern so wol an Seiten der Pacht-Beambten als der Dienstpflichtigen zu halten. Den 5. Decembris 1722. 6 Bll. VERORDNUNG wegen der Amts- und Gerichts-Gebühren / de dato Wolffenb. den 2. Aug. 1720. 8 Bll. FORST- und KAMMER-ORDNUNG: Fürstl. Braunschw. Lüneburgische Wolffenbüttelschen Theils Forst- und Amts-Kammer-Ordnung / nebst dem erneuerten Dienst-Reglement, Sportul-Ordnung / auch Weg-Ordnung etc. Wieder aufgelegt und zusammen gedruckt. Im Jahr 1729. Tb. in Rot-Schwarz-Druck, 2 Bll., 24 S., Zwischentitel, 188 S. LANDES-CONSTITUTIONES: Privilegia der Heinrich-Stadt auch andere Fürstliche Braunschweig-Lüneburgische Wolffenbüttelschen Theils Landes-Constitutiones Mandata und Verordnungen. Wobey Ferdinandi des Dritten Röm. Kayserl. Majestät allergnädigstes Privilegium Electionis Fori ut et summae appellabilis dem Durchl. Hause Braunschweig und Lüneburg Ihren Erben und Nachkommen ertheilet. Mit vollständigem Register versehen. Wolffenbüttel 1731. 2 Bll., 228 S., 10 Bll. (Register). FEUER-ORDNUNG: Erneuerte Feuer-Ordnung S. Fürstl. Durchl. Residenz und Vestung Wolffenbüttel. Gedruckt im Jahr 1661. Tb., 54 S., 10 Bll. (Register). Ergänzung zur Feuer-Ordnung, gedruckt im Jahr 1738. Zwischentitel, 48 S. BIER-STEUER-ORDNUNG: Der Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Rudolph Augusts, und Herrn Anthon Ulrichs, Gebrüdere / Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Erneuerte Bier-Steuer-Ordnung. Publiciret im Monat Martio anno 1698. Tb., 15 Bll. SCHATZ-ORDNUNG des Hertzogthums Braunschweig-Wolffenbüttel, de Anno 1719. Tb., 28 Bll. WECHSELORDNUNG: Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn / August Wilhelms / Hertzogen zu Braunschw. und Lüneb. etc. gnädigste Verordnung / wie es in Wechsel-Sachen und dahin gehörigen Fällen / in dero Hertzogthum und Landen allenthalben soll gehalten werden. Publiciret den 1. Augusti 1715. Tb., 25 Bll.; Ergänzungs-Declaration des 45sten Artikuls der Wechsel-Ordnung betreffend. Braunschweig 1767. Tb., 1 Bl.; Ergänzung: Aufhebung des Wechsel-Rechts unter den Bauren betreffend. Braunschweig 1772. Tb., 1 Bl. MÜHLEN-WESEN: Serenissimi Verordnung das Mühlen-Wesen in der Stadt Wolffenbüttel betreffend. 1750. Tb., 11 Bll. STEMPEL-ORDNUNG: Fürstliche Verordnung wegen des Stempel-Papiers vom 18ten Maji 1714-1767. 20 Bll. Landesordnungen während der Regentschaft Karls I., Herzog zu Braunschweig und Lüneburg und seit 1735 Fürst von Braunschweig-Wolfenbüttel. Er entstammt der herzoglichen Nebenlinie Braunschweig-Wolfenbüttel-Bevern. Geleitet von den Prinzipien der Aufklärung, förderte Karl die Reformen seines leitenden Ministers Heinrich Bernhard Schraders von Schliestedt und Johann Philipp Graumanns. Die Zeit Karls wird oft als goldenes Zeitalter bezeichnet. Es brachte außenpolitisch die Abkehr von Wien und die weitere Hinwendung zu Preußen, innenpolitisch die merkantilistische Förderung von Handel und Produktion (Friedrich-Carls-Hütte, Spiegelglashütte, Porzellanmanufaktur Fürstenberg, Saline Schöningen) und die Verschiebung des Zentrums von Wolfenbüttel nach Braunschweig (Gründung des Collegium Carolinum 1745, Verlegung der Residenz von Wolfenbüttel nach Braunschweig 1753). Der Reformeifer Karls hinterließ seinem Nachfolger allerdings auch eine desolate Finanzverfassung.