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S. 363-384. Sonderdruck, Klebebindung, gelocht.
Bemerkung:
Mit Widmung des Autors. - Ein gutes und sauberes Exemplar. - Aus dem Text: In der Rechtsprechung und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum gilt es im allgemeinen als ausgemacht, daß Verletzungen von Denkgesetzen bei der Begründung eines Urteils, sofern das Urteil überhaupt durch eine Revision angefochten werden kann, geeignet sind, eine Revision jenes Urteils zu rechtfertigen. Zwei Fragen verdienen in diesem Zusammenhang jedoch eine genauere Betrachtung: Erstens die Frage, wie ein Verstoß gegen die Denkgesetze - d. h. eine Verletzung der Gesetze der Logik - prozeßrechtlich im System der Revisionsgründe sinnvoll eingeordnet werden kann, da doch Denkgesetze ganz offensichtlich keine Rechtsnormen sind, und zweitens die Frage, welches sind eigentlich die denkgesetzlichen Verstöße, die für eine Rüge im Revisionsverfahren in Betracht kommen. Diesen beiden Problemkreisen wenden sich die folgenden Überlegungen zu. - Wikipedia: Ulrich Klug (* 7. November 1913 in Barmen; ? 7. Mai 1993 in Köln) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Politiker (FDP).