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Ein gutes und sehr sauberes Exemplar. - Aus dem Text: Wer sich heute auf deutschen Straßen bewegt, muß dabei die Bestimmungen der nationalen Straßenverkehrsordnung beachten und sein Fahrzeug nach den Regeln der bundesweit geltenden Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ausrüsten. Das war nicht immer so. Bis zum Jahre 1933 und darüber hinaus galt der Straßenverkehr im Deutschen Reich als reine Ländersache; mancher Aspekt im Straßenrecht zählte noch lange zu den kommunalen Angelegenheiten. Erst Hitlers Zentralstaat führte die Reichs-Straßenverkehrsordnung vom 28. Mai 1934 ein, die am 13. November 1935 modernisiert wurde und in vielen Einzelheiten heute noch gilt. Einen Rückblick auf die Zeit zuvor gestattet die ?Polizeiverordnung über die Regelung des Verkehrs und die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Straßen Berlins? vom 15. Januar 1929. Mit der hier vorgelegten ?Textausgabe für die Berliner Schulen? hat sie der Verlag von C. A. Weller aus Berlin SW 68 aus der Kreuzberger Lindenstraße publik gemacht. Damit sollten ihre Regeln den Kindern und Jugendlichen nahegebracht werden; zugleich erinnerte aber § 83 der Vorschrift selbst an die Aufsichtspflicht der Eltern gegenüber ihren Nachkommen.