Beschreibung:

1 Karton mit 2 Blatt.

Bemerkung:

Ein gutes und sehr sauberes Exemplar. - Inhalt: Einigungsvertrag vom 31. August 1990. Archiv Auswärtiges Amt, Bonn. Am 1. Juli trat die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion in Kraft. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 wurde die Einheit vollzogen. -- Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990. Archiv Auswärtiges Amt, Bonn. Vertragsurschrift, unterzeichnet in Moskau von den Außenministern der beiden deutschen Staaten, Genscher und de Maizière, sowie den vier Vertretern der für Deutschland als Ganzes verantwortlichen Mächte Dumas, Schewardnardse, Hurd und Baker. -- Deutsch-polnischer Grenzvertrag vom 14. November 1990. Archiv Auswärtiges Amt, Bonn. Dieser Vertrag legt die Ostgrenze des vereinten Deutschland zu Polen fest und wurde von den Außenministern Deutschlands und Polens unterzeichnet. Er festigt das neue, partnerschaftliche Verhältnis zu Polen. - Aus dem Text: Wer an der großen Kundgebung am 10. November 1989 - einen Tag nach Öffnung der Mauer - teilgenommen hat. wird diesen Tag niemals vergessen. Zum ersten Mal kamen Deutsche aus dem Ostteil und dem Westteil der Stadt zu einer Großkundgebung zusammen. Von dem Balkon des Schöneberger Rathauses rief ich den Zehntausenden zu: ?In den Straßen Berlins wird in diesen Stunden bezeugt, daß 40 Jahre der Trennung aus einer deutschen Nation nicht zwei Nationen gemacht haben. ... Wir haben uns entschieden für die Gemeinschaft der westlichen Demokratien. Es war ein weiter Weg, der zu dieser Stunde geführt hat. Es waren die Verträge von Moskau, von Warschau, der Vertrag mit der CSSR. der Grundlagenvertrag mit der DDR. die Schlußakte von Helsinki. Es war ein geduldiges Ringen um Menschenrechte und Freiheit. ... Zu der sicheren Zukunft unserer Nachbarn gehört es auch, daß das polnische Volk weiß: Von uns Deutschen wird nie mehr die Grenze zwischen Deutschen und Polen in Frage gestellt.? In der Tat, die deutsche Einheit war keine Laune der Geschichte, sondern das Ergebnis einer langfristig angelegten Politik zur Überwindung der Teilung Deutschlands und Europas. Am 12. September 1990 wurde in Moskau der Zwei-plus-Vier-Vertrag von den Außenministern der beiden deutschen Staaten und der vier für Deutschland als Ganzes verantwortlichen Mächte, also Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und der USA, unterzeichnet. Damit war der Weg frei für die deutsche Vereinigung am 3. Oktober 1990. Die erste frei gewählte Volkskammer der DDR beschloß den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland.