Beschreibung:

32-49 des Gesetzes betreffend die Vertretung der evangelischen Kirchengemeinden und die Verwaltung ihrer Vermögensangelegenheiten vom 14. Juni 1887 mit Erläuterungen von Rechtsanwalt Dr. jur. von Götz, Vizepräsidenten der Kammer de Abgeordneten. 2. Das Gesetz betreffend das Verhältnis der Staatsgewalt zur katholischen Kirche vom 30. Januar 1862. 3. Die staatlichen und kirchlichen Ausführungsverfügungen.. (4) IV 564 S., HLn., hs. Rsch., etw. berieben, NaV.

Bemerkung:

 [ Rechtswissenschaft Theologie Institution J­ 1890 ]