Beschreibung:

XXXVIII, 217; 2 Bl., 544; 250 S. und diverse Falttabellen. Pappband der Zeit (1-2( und Kartonierter Umschlag.

Bemerkung:

*Betrifft die Zeitperiode vom Okt. 1816 bis Ende 1819. Bedeutendes Quellenwerk zur Württembergischen Rechtsgeschichte. - Die "Annalen" sind eine Anknüpfung an das von Knapp hrsg. Repertorium über die Königl. Würtemb. Gesetzgebung. - Der Beginn des 19. Jahrhunderts brachte weitreichende politische Veränderungen für Württemberg. 1806 wurde das Herzogtum zum Königreich. Nach langem Verzögern berief König Friedrich unter innenpolitischem Druck erst 1815 wieder eine neue Ständeversammlung ein, die nach vielen Wirren und Unruhen 1819 schließlich unter dem Nachfolger König Wilhelm die erste Württembergische Verfassungsurkunde verabschiedete. Diese wurde für 99 Jahre zur staatsrechtlichen Grundlage Württembergs bis 1918. Alle damit verbundenen neuen Gesetze und Verordnungen sind in den vorliegenden "Annalen" vollständig abgedruckt und zwar jeweils alphabetisch für die 3 Perioden 1816-17, 1817-18 und 1819. - Selten, da die Verlegung eine "Privat-Unternehmung" des Tübinger Justizraths Knapp war. - Etwas gebräunt.