Beschreibung:

S. 289-319. Sonderdruck, klammergeheftet in Papiereinband.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung des Autors an K. Stroheker. - Einband etwas lichtrandig, Stempel auf der Rückseite, sonst gut und sehr sauber. - Aus dem Text: In seinem Strafrecht spricht Mommsen dem Militärrecht das sittliche Element ab; man dürfe nicht von Kriegsrecht, sondern von Kriegswillkür sprechen. Dabei übersieht er den Unterschied zwischen den Lebensbedingungen, in denen der Soldat und der Bürger leben. Das bürgerliche Recht sagt: nul-lum crimen, nulla poena sine lege. Im Kriege, und darauf muß jedes Militärrecht zugeschnitten sein, geschehen oft genug Handlungen, die nicht vorauszusehen waren, mithin gesetzlich nicht erfaßt werden können und die doch strafwürdig sind. Ferner darf das bürgerliche Recht nicht Handlungen verlangen, die zur Vernichtung des Handelnden führen. Ein Beispiel: Man ist verpflichtet, bei gemeiner Not Hilfe zu leisten, doch ?ist kein bis zur Selbstaufgabe gehender Heroismus zu verlangen? 1). Das aber wird gerade vom Soldaten verlangt; daher kann das kleinste Delikt zum Kapitalverbrechen werden. Solches durch Gesetze festzulegen, ist eine Unmöglichkeit; denn es ist eine sittliche Forderung. Wenn wir Platos Definition der Gerechtigkeit anerkennen: ?Jeder tue das ihm Zukommende?, so ist das zugleich die höchste Gerechtigkeit. - Wikipedia: Erich Eduard Ferdinand Sander (* 2. Juli 1885 in Rixdorf bei Berlin (ab 1912 Neukölln); ? 24. August 1975 in Berlin-Neukölln) war ein deutscher Gymnasiallehrer und Historiker. Er gehört zu den Autoren des Kleinen Pauly.