Beschreibung:

Amtliche Ausgabe. Karlsruhe, C. F. Müller, 1854. XXIII, 641 S. Halblederband der Zeit; Rücken stärker beschabt, Glenke mit kl. Fehlstellen.

Bemerkung:

Das badische "Landrecht" basiert auf dem Code Napoléon und war, von Joh. Fr. Brauer den badischen Verhältnissen angepasst, zum 1.1. 1810 in Kraft getreten. Es behielt mit Abänderungen bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches seine Gültigkeit. Neu dem Landrecht hinzugefügt wurde in der vorliegenden Ausgabe unter anderem ein Gesetz über "die Entschädigungspflicht der Gemeindeangehörigen wegen der bei Zusammenrottungen verübten Verbrechen"; vermutlich als Reaktion auf die Ereignisse von 1848/1849. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Ausgabe von 1809 sind durch Fußnoten ergänzt. - Stellenweise etwas stockfleckig, sonst innen gut erhalten.