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XII, 883 Seiten. Original-Halbleinwand-Einband. (Papier teils gebräunt u. vereinzelt etrwas fleckig). 23x18 cm
Bemerkung:
* Ein Wohnplatz ist in der Siedlungsgeographie und Demographie eine räumlich geschlossene, dauernd bewohnte Ansiedlung. Darüber hinaus wird der Begriff je nach Fachgebiet und Verwaltungseinheit auf kommunaler oder Länderebene abweichend von der rein siedlungsgeographischen Definition verwendet. ---- Regionale Besonderheiten: Baden-Württemberg - Als Wohnplatz wird jeder räumlich abgegrenzte, besonders benannte und dauernd bewohnte Ort bezeichnet, insbesondere auch Hauptorte von Gemeinden. Beispielsweise klassiert das 1952 erschienene Wohnplatzverzeichnis von Württemberg-Baden die Wohnplätze in folgende Gruppen: Stadt (genauer: Hauptort einer Gemeinde mit der Bezeichnung ?Stadt?), Pfarrdorf, Dorf, Pfarrweiler, Weiler, Schloss, Höfe, Häuser, Hof, Haus. Die baden-württembergische Gemeindeordnung (GemO) verwendet das Wort Wohnplatz nicht. Jedoch dienen Wohnplätze vielfach als Grundlage für die Definition folgender kommunalrechtlicher Einheiten, deren Abgrenzung und Benennung in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt ist: Stadt- bzw. Ortsteile, Ortschaften gemäß § 68 GemO, Wahlbezirke für die unechte Teilortswahl gemäß § 27 GemO. (Quelle Wikipedia)