Beschreibung:

(1), 45, (1) einseitig bedruckte Bll. Mit zahlreichen Illustrationen. Oranger Leinwand-Einband ohne Titelaufdruck. 31x21,5 cm

Bemerkung:

* Der Graf von Gleichen ist eine Sage aus Thüringen. Die Sage hat einen thüringischen Grafen zum Gegenstand, der einmal Ernst und ein andermal Ludwig von Gleichen genannt wird. Er zieht mit Landgraf Ludwig IV. 1227 auf einen Kreuzzug und lässt seine Gemahlin mit zwei Kindern zurück. Er wird gefangen genommen und von einem Sultan viele Jahre als Sklave gehalten. Die überaus schöne Tochter des Sultans verliebt sich in ihn und verspricht ihn zu befreien, wenn er sie mit sich nehmen und sie heiraten wolle. Daran gewöhnt, dass ein Mann mehrere Frauen haben dürfe, stößt sich die Muslima nicht daran, dass der Graf bereits verheiratet ist. Beiden gelingt es zu Schiff zu fliehen. Glücklich in Venedig angekommen, eilt der Graf nach Rom. Der Papst tauft die Muslimin und gibt dem Grafen die Erlaubnis zu einer zweiten Ehe. Bei der Ankunft auf der Burg Gleichen in Thüringen preist er seiner Frau die Verdienste der Sultanstochter, ohne die er Sklave geblieben, seine Frau Witwe und die Kinder Waisen wären. Die beiden Frauen vertragen sich aufs Beste, sie teilen mit dem Grafen das Bett und nach ihrem Tod das Grab. Die Sage spricht von dem ?zweibeweibten? Grafen und einer ?Doppelehe?. Relikte sollen die Sage bewahrheiten. Darunter vor allem der Leichenstein im Erfurter Dom, der einen Ritter mit einer Gemahlin zur rechten und zur linken Seite zeigt, sowie mehrere dreischläfrige Betten. Den Burgweg zur heutigen Ruine der Burg Gleichen, an dem sich die beiden Frauen erstmals begegneten, hat die sarazenische Gemahlin der Sage nach pflastern lassen; seitdem wird er ?Türkenweg? genannt. (Quelle Wikipedia)