Beschreibung:

352 Seiten; Tabellen; 21 cm; fadengeh., goldgepr. Leinenband.

Bemerkung:

Gutes Exemplar; Einband-Rücken berieben; Seiten nachgedunkelt; stw. geringe Läsuren an der Bindung. - SELTEN. - " NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH " (!) // Mit Text-Beilagen aus der Zeit (z.B. "Abschriften aus dem Reichsgesundheitsblatt"). - " ... Zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit sind alle Erlasse und Verordnungen, die für die Durchführung der Jugendgesundheitspflege von grundsätzlicher Bedeutung sind, in den Grundsätzen enthalten. Dadurch soll den Jugendärzten jedes Nachschlagen in Gesetzesblättern usw. erspart werden. In organisatorischer Beziehung lässt sich die Jugendgesundheitspflege auf verschiedene Arten durchführen. Durch zu enge verbindliche zentrale Anweisungen würde die Durchführung unelastisch, starr und infolge der überall verschiedenen örtlichen Verhältnisse oft unzweckmässig werden. Hier sollen die örtlich zuständigen Stellen, die Medizinaldezernenten und der Amtsarzt, im Einvernehmen mit den Gebietsärzten Sorge dafür tragen, dass die Durchführung der Jugendgesundheitspflege sich den gegebenen Verhältnissen anpasst und möglichst reibungslos sichergestellt wird. Die Neuordnung des Arbeitsgebietes, die lebendige Entwicklung der Jugendgesundheitspflege und die Forschung auf dem Gebiet der ärztlichen Jugendkunde werden in absehbarer Zeit die Herausgabe einer neuen Auflage der Grundsätze nötig machen. Besonders wird dies für die Jugenduntersuchungstabelle zutreffen, da eine solche Tabelle sich nicht nur den Erfahrungen der Forschung sondern vor allem den sich aus der Praxis ergebenden Fällen und Möglichkeiten anpassen und ihnen gerecht werden muss. ? Dr. LIEBENOW, K-Chef des Amtes für Gesundheit der Hitler-Jugend " (Vorwort) // INHALT : Durchführung der Jugendgesundheitspflege ------ Durchführung der Reihenuntersuchungen und Gesundheitsappelle. ------ Ausfüllung des Jugendgesundheitsbogens. ------ Ausfüllung der Tauglichkeitsausweise der Hitler-Jugend ------ Untersuchungstabelle für Jugendliche. ------ Richtlinien für die Beurteilung der Erbgesundheit. ------ Richtlinien zur Beurteilung der Tauglichkeit für den Dienst in der Hitler-Jugend (mit Mindestrichtlinien für Aufnahme in die Sondereinheiten, Adolf Hitler-Schulen, Akademie für Führernachwuchs, BDM-Haushaltungs-schulen). ------ Anhang: Leistungsanforderungen der Hitler-Jugend. ------ Richtlinien für die ärztliche Auslese für Anwärter der Ober- und Hochschulen mit besonderer Berücksichtigung der Turn- und Sporttauglichkeit von Jugendlichen. ------ Die ärztliche Begutachung der Schulentlassenen für Zwecke der Berufsberatung. ------ Anhang: Pflichtjahr. ------ Grundsätzliches über die ärztliche Beurteilung schwach beanlagter und erziehungsschwieriger Kinder und Jugendlichen. ------ Grundsätzliches für den Einsatz der Jugend auf dem Lande. ------ Der Landdienst einschliesslich Osteinsatz der Hitler-Jugend. ------ Richtlinien für Landjahrtauglichkeit. ------ Richtlinien für die Beurteilung der Tauglichkeit bei Einsatz in der Landwirtschaft. ------ Die Jugendärztliche Mitarbeit bei der Durchführung der Jugenderholungspflege. ------ Anhang: Heilverschickung von Kindern und Jugendlichen. ------ Zusammenarbeit mit dem Reichsarbeitsdienst. ------ Die Verhütung übertragbarer Krankheiten durch Schule und Hitler-Jugend. ------ Ratschläge an Impfärzte. ------ Diphtherie-Schutzimpfung. ------ Vordrucke. ------ Stichwortverzeichnis. // Text-Auszug (Seite 29) : " ... Bei der Untersuchung (Vorarbeiten der Helferinnen). - 1.) An Hand der Jugendgesundheitsbogen werden die Kinder aufgerufen, um festzustellen, wer fehlt, bzw. welches Kind noch keinen Gesundheitsbogen besitzt. - 2.) Fehlende Gesundheitsbogen - z. B. bei neueingeschulten Kindern - werden sofort bei dem bisher zuständigen Jugendarzt angefordert. (Vgl. Seite 39) Bis zum Eingang der angeforderten Bogen wird ein vorläufiger Gesundheitsbogen angelegt, der jedoch nur mit Bleistift ausgefüllt wird. Bei Eingang des angeforderten Jugendgesundheitsbogens wird der vorläufige sofort nach Übertragung der Erhebungen und Feststellungen entfernt. Die Schrift kann leicht ausradiert und der Bogen wieder verwendet werden. War das Kind noch nicht jugendärztlich betreut, wird der vorläufige Bogen endgültig verwendet. - 3.) Jedes Kind lässt Urin, der von einer Helferin auf Eiweiss untersucht wird. Die zweite Helferin nimmt inzwischen eine grobe Hör- und Sehprüfung bei den Kindern vor. - 4.) Ein Teil der Kinder (etwa IS, also nicht alle) entkleidet sich und tritt nur mit Turnhose bekleidet in einer Reihe zum Wiegen und Messen an. Von der zweiten Helferin wird indessen die Vorgeschichte aufgenommen bzw. ergänzt. - III. Ärztliche Untersuchung. - 1.) Der Untersuchung wohnen bei: der Lehrer bezw. die Lehrerin, der Hitler-Jugend-Führer bezw. die BDM-Führerin und eine Helferin. Die zweite Helferin erledigt nun allein die Vorarbeiten (wiegen, messen, messen des Brustumfanges, Vorgeschichte aufnehmen etc.) bei den übrigen Kindern. - 2.) Vor Beginn der Untersuchung übergibt jedes Kind bzw. jeder Jugendliche dei Helferin den Tauglichkeitsausweis der Hitler-Jugend. - 3.) Die Helferin macht den Arzt auf wichtige Befunde, die im Gesundheitsbogen bereits vermerkt sind, aufmerksam. Ebenso teilen Lehrer und Hitler-Jugend-Führer dem Arzt ihre Beobachtungen mit. - 4.) Der Arzt führt nun eine eingehende Untersuchung unter genauester Beachtung der Richtlinien durch. - 5.) Schon während der Untersuchung kann eine geschickte Helferin einen sehr grossen Teil der anfallenden schriftlichen Arbeiten erledigen, so - a) die Ausfüllung der Bogen. (Vorsicht beim Ansagen der Befunde!) - ... ".