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Bemerkung:
Das Nationalsozialistengesetz vom 6. Februar 1947, das am 18. Februar in Kraft trat, stellte eine Erneuerung des Verbotsgesetzes von 1945 dar. Es wurde unter der Alliierten Besatzung (1945-1955) nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge der Entnazifizierung nach Verhandlungen mit den Alliierten erlassen. Das Gesetz löste die Einteilung des Verbotsgesetzes von ehemaligen NationalsozialistInnen in ?Illegale? und ?Sonstige? ab und vollzog eine neue Kategorisierung in ?Belastete? und ?Minderbelastete?. Zu den ?Belasteten? zählten Angehörige und FunktionärInnen der NSDAP und ihrer Organisationen, die eine höherer Funktion inne gehabt hatten. Bei der SS genügte eine bloße Angehörigkeit, um als ?belastet? zu gelten. Zudem zählten dazu TrägerInnen von Auszeichnungen, ?Illegale? und Personen, die für die Teilnahme an Kriegsverbrechen verurteilt waren. ?Minderbelastete? stellten einfache Mitglieder der NSDAP ohne bestimmte Funktionen oder Ehrenabzeichen dar. Nach dem Nationalsozialistengesetz galten 42.000 von ca. 540.000 registrierten NationalsozialistInnen als ?belastet?.