Beschreibung:

124 Seiten; Tabellen; 18,5 cm; fadengeh. Broschur.

Bemerkung:

Gutes Exemplar. - In Frakturschrift. - " Wir übermitteln hiermit den an der Genfer Entschließung beteiligten Regierungen und der Reparationskommission unsere Vorschläge für eine vollständige und endgültige Regelung des Reparationsproblems, die zugleich die Regelung der Verpflichtungen aus den zwischen Deutschland und den Gläubigerländern bestehenden Verträgen und Abmachungen enthält. Wir empfehlen einmütig den interessierten Regierungen die Annahme des folgenden Plans. ... " (Hjalmar Schacht u.a.; Seite 3) // Der Young-Plan (auch Neuer Plan) war der letzte der Reparationspläne, die die Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reichs auf Grundlage des Friedensvertrags von Versailles regelten. Er wurde von einem Gremium internationaler Finanzexperten vom Februar bis Juni 1929 in Paris ausgehandelt, die endgültige Ausformulierung erfolgte auf zwei Regierungskonferenzen im August 1929 und im Januar 1930 in Den Haag. Der Young-Plan trat am 17. Mai 1930 rückwirkend zum 1. September 1929 in Kraft und setzte eine durchschnittliche Annuität von rund zwei Milliarden Reichsmark fest, die zum überwiegenden Teil in Devisen zu zahlen waren. Er sollte bis 1988 gelten, wurde aber nach nur einem Jahr Laufzeit im Juni 1931 durch das Hoover-Moratorium ausgesetzt und im Juli 1932 von der Konferenz von Lausanne aufgehoben. Namensgeber war der amerikanische Industrielle und Diplomat Owen D. Young. Der Versailler Vertrag legte 1919 fest, dass Deutschland Reparationen an die Siegermächte USA, Frankreich, Großbritannien, Belgien, und einige andere kleinere Mächte zahlen musste. Dies wurde begründet mit Artikel 231, in dem Deutschland anerkennen musste, dass es mit seinen Verbündeten "als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich [? sei], die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben". Die Formulierung war nicht als moralisches Verdikt über die deutsche Kriegsschuld gemeint, wirkte aber so, und trug dazu bei, dass die Verpflichtung, Wiedergutmachung leisten zu müssen, von Deutschland nicht anerkannt wurde. Dass es den Versailler Vertrag, der obendrein die Höhe der zu leistenden Reparationen nicht festschrieb, dennoch ratifizierte, lag am Ultimatum der Siegermächte vom 16. Juni 1919, nach dem andernfalls die Kriegshandlungen wieder aufgenommen werden würden. Der Vertrag wurde daher in Deutschland als unakzeptables "Diktat" wahrgenommen. Ein Grund dafür, dass die Siegermächte auf deutschen Reparationszahlungen bestanden, war ihre eigene Verschuldung bei den Vereinigten Staaten: Die Amerikaner gewährten ihren europäischen Verbündeten nach ihrem Kriegseintritt großzügig Kredite. Diese interalliierten Kriegsschulden forderten sie bereits ab 1919 wieder zurück. Insgesamt ging es um 1,9 Milliarden US-Dollar, hinzu kam noch ein 1919 auf zehn Jahre gewährter Kredit in Höhe von 407 Millionen Dollar, mit dem Frankreich den Amerikanern das nach dem Weltkrieg im Lande zurückgelassene militärische Material bezahlt hatte. Die amerikanischen Forderungen, diese umgerechnet über 40 Milliarden Franc zu verzinsen und zu tilgen, wurde in der französischen Öffentlichkeit empört zurückgewiesen, der ehemalige Bündnispartner USA antisemitisch als "Uncle Shylock" beschimpft. Die USA ihrerseits ratifizierten den Versailler Vertrag nicht und verlangten daher keine Reparationen von Deutschland. Sie stellten sich auf den Standpunkt, beide Schuldenarten hätten nichts miteinander zu tun. Die europäischen Siegermächte sollten ihrer Meinung nach ihrer Zahlungsfähigkeit zahlen, das heißt, auch wenn sie keine Reparationseinnahmen aus Deutschland erhalten sollten. ? (wiki)