Beschreibung:

X Seiten, 1 Blatt und 454 Seiten sowie 2 Blatt Bekanntmachung von 1873. Schlichte Halbleinwand der Zeit (berieben und bestoßen, das untere Kapital etwas aufgestoßen, das obere Kapital mit einer Beschädigung [vgl. Abbildung], auf dem vorderen Innendeckel ein zeitgenössischer Besitzvermerk, das vordere Innengelenk aufgeplatzt und gelockert, durchgehend etwas stockfleckig). 8°.

Bemerkung:

Die inzwischen seltene erste Ausgabe des legendären, auf Grund eines Beschlusses des Bundesrats vom 22.Mai 1872 erschienenen Werks. Angebunden die 2 Blatt mit den am 2.Mai 1873 beschlossenen Veränderungen.