Beschreibung:

3 Bl. Text. 48 S. Abb. mit Text. Originalbroschur.

Bemerkung:

Einband leicht berieben. - Wer einmal an dieser Grenze gestanden hat, der kann es nicht wieder vergessen. Die Wirklichkeit erscheint seltsam unwirklich und ist doch so bedrückend wirklich. Stacheldraht, hier an Zementpfeilern neu befestigt, dort an morschen Holzpfählen verrostend ? unübersteigbar dennoch. Ein zehn Meter breiter Ackerstreifen so weit das Auge reicht, gepflügt und sorgsam geeggt ? auf daß nichts wachse. Gespenstige Stille jenseits von alle-dem, ein unsichtbares Netz angstvoller stille, aufgehängt an hohen hölzernen Wachttürmen; ausgespannt über eine scheinbar ausgestorbene Landschaft. ,,Innerhalb des 500-Meter-Schutzstreifens ist der Aufenthalt auf Straßen und Feldern nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet. Die Ausführung von Arbeiten in unmittelbarer Nähe des 10-Meter-Kontroll-streifens ist nur unter Aufsicht der Grenzpolizei gestattet. Zum Aufsuchen der Arbeitsplätze außerhalb der Ortschaften dürfen nur die von der Grenzpolizei vorgeschriebenen Wege benutzt werden", so heißt es in einer ,,Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie". Sie stammt aus dem Jahre 1952. Heute nennen sie die Demarkationslinie ?Staatsgrenze West", die ?besondere Ordnung" aber gilt wie ehedem.