Beschreibung:

8vo. XXVIII, 656 S. Zeitgenössischer Halbleinenband mit Buntpapierbezug.

Bemerkung:

Die 'neuen Strafprozessordnungen' brachten endlich die modernen und heutigen Verfahrensgrundsätze zur Geltung (Staatsanwaltschaft, Unabhängigkeit der Gerichte, Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Recht auf Verteidigung), die sich sukzessive seit der 'kriminalpolitischen Aufklärung' (Beccaria, Leopold II., Französische Revolution, Feuerbach, Mittermaier) durchsetzten, letztlich auch unter Rückgriff auf das linksrheinische französische Straf- und Strafverfahrensrecht. - Julius Wilhelm Planck (1817-1890), Enkel des Kunsthistorikers Gottlieb Jakob Planck, Vetter des berühmten Privatrechtlers Gottlieb Planck und auch verwandt mit dem noch berühmteren Physikers Max Planck, studierte in Göttingen und Jena, wo er 1837 promovierte und sich auch wenig später habilitierte. 1842 folgte er einem Ruf als Ordinarius nach Basel, wechselte 1845 nach Greifswald und kam 1850 als Nachfolger Falcks an die Universität Kiel. Dort hielt er neben Vorlesungen zum Zivilprozess auch diese mitgeschriebene Vorlesung zum Kriminalprozess. 1850 nahm er einen Ruf als Nachfolger auf dem Lehrstuhl des berühmten Rechtslehrers Dollmann nach München an.

Erhaltungszustand:

(Schwache St. a. Tb. u. 1. Seite der Vorrede).