Beschreibung:

S. 470 - 511; graph. Darst.; Anzeigen; 29,5 cm; geheftet.

Bemerkung:

Gutes Exemplar; Seiten stw. gering nachgedunkelt; Einband mit kleinen Läsuren. - ( 2 Teile ) - In Frakturschrift. - Mit (Original-) BEILAGE : " Mitteilungsblatt des Bundes National-Sozialistischer Deutscher Juristen und des Reichsrechtsamtes der NSDAP ... Bericht über die Tagungen des Reichsrechtsamtes und des BNSDJ auf dem Parteitag zu Nürnberg " / Hrsg.: Dr. Heuber u. Dr. Fischer, S. 129 - 159, "Zum Heft 19/20 "Deutsches Recht", 5. Jg. Berlin 15. Okt. 1935" (ebenfalls in Frakturschrift) // INHALT : Zur Einführung // Die Neugestaltung des deutschen Rechts - Kongreßrede des Reichsministers Dr. Frank // Die Fahne des Reichs - Prof. Karl August Eckhardt // Partei und Staat - Prof. Reinhard Höhn // Die Zukunft der Verwaltungsgerichtsbarkeit - Prof. Theodor Maunz // Betriebsgemeinschaft und Arbeitsverhältnis - Prof. Wolfgang Siebert // Abstraktes oder kausales dingliches Geschäft - Prof. Heinrich Lange // Die Wandlung des Vertragsbegriffs - Prof. Karl Larenz // Das subjektive Recht im Privatrecht - Prof. Hans Würdinger // Eigentum und Eigen - Dr. Franz Wieacker // Nationalsozialistisches Arbeitsrecht - Prof. Hans Thieme // Gedanken zur Neugestaltung des Zivilprozesses // Kritische Umschau // Schrifttum. --- Der Nationalsozialistische Rechtswahrerbund (NSRB) war die Berufsorganisation der Juristen im nationalsozialistischen Deutschen Reich von 1936 bis 1945 mit Sitz in Berlin. Hervorgegangen ist die Organisation aus dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ), der von 1928 bis 1936 unter diesem Namen bestand. 1928 wurde der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) als Organisation innerhalb der NSDAP durch Hans Frank gegründet. In seinem Tagebuch behauptete Hans Frank im August 1942, dass der Führer ihn 1926 zum Führer des Nationalsozialistischen Juristenbundes gemacht habe. Frank war bemüht, den Juristenbund zu einer großen Organisation auszubauen. Ursprünglich hatten dem Juristenbund überwiegend Rechtsanwälte angehört. Später erfasste der Bund alle Juristen. 1929 hatte der Bund 90, Ende 1931 701 und Ende 1932 1.374 Mitglieder. Am 25. April 1933 wurde Frank von Reichspräsident Paul von Hindenburg zum "Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz und für die Erneuerung der Rechtsordnung" ernannt. Damit wurde Frank zu einem der einflussreichsten Juristen in der Zeit des Nationalsozialismus. Im Rahmen der Gleichschaltung bemühte sich Frank um institutionelle Beseitigung aller Berufsverbände der Juristen und deren Eingliederung in den BNSDJ. Nach der Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP vom 19. April 1933 hob der BNDSJ für Anwärter zur Mitgliedschaft im Mai 1933 die Verpflichtung auf, Mitglied der NSDAP zu werden, so dass auch nicht der NSDAP angehörende Juristenverbände dem BNDSJ beitreten konnten. Dies waren unter anderem der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Richterbund (DRB) und der Republikanische Richterbund. Die ersteren traten von sich aus dem BNSDJ bei. Dabei trat der DRB, der die Beseitigung der Weimarer Republik begrüßte, am 25. Mai 1933 geschlossen in den BNSDJ ein, innerhalb dessen er zunächst bestehen blieb, bis er sich Ende 1933 endgültig auflöste. ? (wiki)