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Beschreibung:
8vo. Tb., 15 Bll., 480 S., 16 Bll. (Index). (Angebunden:) Kayser Carls des Fünfften und des Heil. Römischen Reichs Peinliche Gerichts-Ordnung. 126 S. Zeitgenössischer Halblederband mit schönem Rotschnitt.
Bemerkung:
Erstes Strafrechtslehrbuch von wissenschaftlicher Bedeutung, zuerst 1733 erschienen! - Böhmer (1704-1772), Sohn des berühmten Kirchenrechtlers Justus Henning Böhmer (1674-1749), ist neben Carpzov der einflussreichste Kriminalist des ältern deutschen Strafrechts. Böhmer besuchte ab 1720, er war damals gerade 16 Jahre alt, die berühmte Hallensische Universität der Aufklärung, wo sein Vater bereits ordentlicher Professor war. Dort promovierte er auch und wurde selbst Professor, verließ aber trotz eines Rufes an das Reichskammergericht Halle nicht, weil er seinem greisen Vater zur Seite stehen wollte. Nach dem Tode des Vaters nahm er sogleich 1750 einen Ruf an die Universität zu Frankfurt an der Oder an, wurde dort Professor primarius und später Direktor der Universität. Seine wichtigste Arbeit in seiner Schaffenszeit an der Universität Halle waren seine bereits 1732 erstmals erschienenen Elementa. Sein großer Carolinakommentar, erst 1770 erschienen, war sein letztes großes Alterswerk. Seine Elementa zeigen den kühnen Rechtsgelehrten der Hallensischen Universität, die er "non sine voluptate" mit großer Energie und Freude verfasst hatte. Es war der Beginn der großen Lehrbücher dieser Zeit, die vor allem mit dem Namen Heineccius verbunden sind. Böhmer suchte ein Lehrbuch, eine "manuductio brevis ac concinna", mit prägender Kürze zu verfassen. Diese Methode der Straffung der Lehrmeinungen und die Art des konzentrierten Schreibens wurde später die "axiomatische Methode" genannt. Heineccius hatte mit seinen "Elementa iuris civilis" 1725 die Vorgaben erstellt. Thomasius und seine Schüler waren vorbildhaft, weil der Student effektives Lehrmaterial zur Verfügung gestellt bekommen sollte, auch ein Ergebnis der Aufklärung. Böhmer folgt im Aufbau der Carolina, formulierte aber bereits in den Elementa einen Allgemeinen Teil des Kriminalrechts. Auch das Naturrecht und insbesondere die Ideen von Samuel Pufendorf sind bereits in den Elementa eingearbeitet.
Erhaltungszustand:
(Ebd. fachmännisch restauriert).