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447 Seiten; 19,5 cm; fadengeh. Orig.-Leinenband.
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Gutes Exemplar; mit geringen Gebrauchs- u. Lagerspuren; Einband berieben. - Mit Stempel (2 x) " Haupt-Archiv der NSDAP. Nr..... " (ohne Beschriftungen). - Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (ADGB) war von Juli 1919 bis Mai 1933 der Dachverband der Freien Gewerkschaften in Deutschland. Der ADGB war bis zur Zerschlagung durch die Nationalsozialisten die weltweit größte nationale gewerkschaftliche Dachorganisation. Der ADGB war ein Zusammenschluss von 52 deutschen Gewerkschaften und durch Kooperationsverträge mit dem Allgemeinen freien Angestelltenbund (AfA-Bund) und dem Allgemeinen Deutschen Beamtenbund (ADB) verbunden. Seinen Namen mit dem Zusatz "Allgemeiner" erhielt er, da im März 1919 die christlichen und liberalen Gewerkschaften mit der Gründung eines eigenen Dachverbandes den Namen Deutscher Gewerkschaftsbund bereits besetzt hatten. Die Politik des ADGB stand kurz nach seiner Gründung im Zeichen scharfer Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der SPD auf der einen Seite und der USPD und KPD auf der anderen. Es ging bei den Konflikten um Fragen zum zukünftigen Kurs der Freien Gewerkschaften. Mehrheitlich wurde entschieden, eine so genannte "Arbeitsgemeinschaft" mit den Unternehmern zu billigen, die jedoch nach einigen Jahren wieder aufgegeben wurde. Die Freien Gewerkschaften waren als Richtungsgewerkschaften nicht politisch neutral, sondern verstanden sich als ökonomischer Arm der sozialistischen Arbeiterbewegung. Neben den Freien gab es die Christlichen Gewerkschaften und die arbeitgebernahen Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine, die jedoch beide nie die Mitgliederzahlen der Freien Gewerkschaften erreichen konnten. Die Gewerkschaften des ADGB erreichten 1920 einen Höchststand von über 8 Millionen Mitgliedern. Durch die hohe Arbeitslosigkeit infolge der Weltwirtschaftskrise ging diese Zahl deutlich zurück: Ende 1932 wird die Mitgliederzahl auf noch 3,5 Millionen geschätzt. Als einflussreiche Massenorganisation rief der ADGB unter dem Vorsitz von Carl Legien im März 1920 zu einem Generalstreik, der den rechtsgerichteten Kapp-Putsch nach wenigen Tagen zusammenbrechen ließ. Nur wenige Wochen zuvor, im Januar 1920, hatte der Reichstag auf Initiative des ADGB und der SPD - gegen den Protest von USPD, KPD und rechten Parteien - das Betriebsrätegesetz verabschiedet. Durch das Betriebsrätegesetz wurde die zuvor allgemeinpolitisch aufgetretene Rätebewegung in ihrem Wirken auf den betrieblichen Bereich beschränkt. Für jeden Betrieb war nun vorgeschrieben, bei mehr als fünf Arbeitnehmern Vertrauensleute und bei mehr als 20 Arbeitnehmern Betriebsräte zur Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten zu wählen. Die Betriebsräte besaßen nun bestimmte Rechte - ihre Hauptaufgabe lag darin, soziale Verbesserungen für die Arbeitnehmer zu erwirken (Entgegennahme von Beschwerden, Mitarbeit bei der Verbesserung von Arbeitsmethoden, Kooperation mit den Unternehmern, Mitwirkung bei der Beseitigung von Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb). ? (wiki) // INHALT : Vorwort. - Satzungen des ADGB. - Einleitung. - I. Zweck des Bundes (§ 1). - II. Mitgliedschaft (§§ 2 und 3). - III. Abgrenzung der Gewerkschaften (§§ 4 bis 12) - IV. Bundesbeitrag (§§ 13 und 14). - V. Der Vorstand (§§ 15 bis 19). - VI. Der Ausschuss (§§ 20 bis 25). - VII. Publikationsorgan (§ 26). - VIII. Schiedsgerichte (§§ 27 bis 29). - IX. Kongress (§§ 30 bis 36). - X. Bundeshilfe (§§ 37 bis 50). - XL Streikregeln (§§ 51 bis 55). - XII. Bezirksausschüsse (§§ 56 bis 63). - XIII. Ortsausschüsse (§§ 64 bis 72). - XIV. Bestimmungen über Boykotte (§§ 73 bis 75). - XV. Schlussbestimmungen (§§ 76 bis 79). - Achtstundentag. - Ältere Arbeiter. - Amnestie. - Angestelltenbewegung. - Antragskommission. - Arbeiterbank. - Arbeitersekretariate. - Arbeitsbehörden. - Arbeitsgemeinschaften. - Arbeitsgerichte. - Arbeitsmarktpolitik. - Arbeitsrecht - Arbeitsvertrag. - Beamtenbewegung. - Berufsausbildung. - Betriebsräte. - Bildungsarbeit der Gewerkschaften. - Bundesvorstand. - Feiertage. - Frauenerwerbsarbeit. - Generalstreik. - Genossenschaften - Geschäftsordnung des Kongresses. - Gewerkschaftliche Eigenbetriebe - Gewerkschaftliche Frauenarbeit. - Gewerkschaftliche Jugendarbeit. - Gewerkschaftliches Unterstützungswesen - Gewerkschaftshäuser. - "Gewerkschafts-Zeitung" - Handwerk - Heimarbeit. - "Internationale Arbeiterhilfe". - Internationale Beziehungen. - Jugendschutz. - Koalitionsrecht - Lohn- und Tarifpolitik - Maifeier - Mandatprüfungskommission. - Militarismus - Mutterschutz - Organisationsprinzip der Gewerkschaftsbewegung. - Organisationszwang. - Partei und Gewerkschaften. - Rathenau-Mord. - Rationalisierung. - Reform der gewerkschaftlichen Verwaltung. - "Rote Hilfe". - Russland. - Schlichtungswesen. - Schulpolitische Forderungen der Gewerkschaften - See- und Binnenschiffer - Soziale und wirtschaftliche Vertretungskörper - Sozialisierung. - Sozialversicherung. - Sportbewegung. - Steuerfreiheit der Gewerkschaften - Technische Nothilfe. - Urlaub. - "Volksfürsorge" - Wirtschaftsdemokratie - Wirtschaftspolitik. - Wohnungspolitik - Sachregister.