Beschreibung:

XIII; 656 Seiten; 19 cm; fadengeh. Orig.-Leinenband.

Bemerkung:

Gutes Exemplar. - Mit kl. Beilagen. - In Frakturschrift. - INHALT : Einleitung ----- Text des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit ------ Text des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben ------ Erläuterungen des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit ------ Aufgaben des Vertrauensrates ------ Zahl der Vertrauensmänner ------ Gelöbnis ------ Führer des Betriebs- und Vertrauensrat ------ Anrufung des Treuhänders ------ Treuhänder der Arbeit ------ Aufgaben ------ Kriminelle Strafen ------ Betriebsordnung und Tarifordnung ------ Leistungsprinzip ------ Tarifordnung für die Heimarbeit ------ Soziale Ehrengerichtsbarkeit ------ Verfahrensvorschriften ------ Ermittlungen des Vorsitzenden ------ Treuhänder als Anklagevertreter ------ Reichsehrengerichtshof ------ Kündigungsschutz ------ Arbeit im öffentlichen Dienst ------ Erläuterungen des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben - (u.v.a.) // Werner Mansfeld (* 12. Dezember 1893 in Uchte; ? 10. Februar 1953 in Berlin) war ein deutscher Ministerialbeamter im Reichsarbeitsministerium und vom 10. Januar 1942 bis zur Ernennung Fritz Sauckels im März 1942 Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz. ... Am 10. Mai 1933 trat er ins Reichsarbeitsministerium unter Minister Franz Seldte als Ministerialdirektor ein, in dem er die Hauptabteilung III (Tarifrecht, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz) leitete. Ab 1933 gab er die neue Zeitschrift Deutsches Arbeitsrecht heraus, er formulierte und kommentierte das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934, das das Führerprinzip in der Wirtschaft durchsetzte. Seit 1936 leitete der vom Ministerium abgeordnete Verwaltungsbeamte zusammen mit dem Staatssekretär (ab 1939) Friedrich Syrup die "Geschäftsstelle Arbeitseinsatz" in der Sonderbehörde Hermann Görings für den Vierjahresplan, die mit der Teildienstpflicht am 22. Juni 1938 für rüstungswichtige Projekte (Westwall) u. a. eine zeitweise Arbeitspflicht für deutsche Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitsstellen einführte. Am 20. Dezember 1938 wurden arbeitslose Juden, deren Zahl wegen ihrer antisemitischen Diskriminierung gewachsen war, zur Zwangsarbeit in abgesonderten Gruppen zum "Geschlossenen Arbeitseinsatz" verpflichtet. Urteile des Reichsarbeitsgerichts, die die arbeitsrechtliche Stellung der Juden weiter schwächten und ihre Bezahlung verringerte, begrüßte Mansfeld ausdrücklich. Im Zweiten Weltkrieg wurden für Polen geringere Löhne ausgezahlt und Sondersteuern als "soziale Ausgleichsabgaben" erhoben. ... (wiki)