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8vo. XII, 264 S. Neuerer Halbleinen mit altem Buntpapierbezug u. alten Vorsätzen.
Bemerkung:
Letzte Ausgabe des epochemachenden Grundlagenwerks, der eigentlichen Gründungsschrift des modernen Staatsrechts! Mit den Anhängen die einzig vollständige Ausgabe. - Gerber (1823-1891), ein Puchta-Schüler, entwickelte zunächst seine Vorstellungen im Zivilrecht und begründete auf diesen systematischen Überlegungen dann die moderne deutsche Staatsrechtswissenschaft, indem er ihr eine spezifisch willenstheoretische Grundierung verlieh. Gerber entwickelte auf dieser Basis staatsrechtliche Grundbegriffe, die beanspruchten, Grundeinsichten in die Struktur des Rechts allgemein und des Staatsrechts insbesondere zu entfalten. Er schuf mit dem vorliegenden Werk eine staatsrechtliche Betrachtungsweise, die sich an abstrakten Prinzipien orientiert und die positivistischen Beschreibungen nach diesen abstrakten Prinzipien ordnet. So entfernt sich Gerber von einer bloßen Staatsbeschreibung des Status quo und formt erstmals die Methode der modernen Staatsrechtswissenschaft. Diese bahnbrechende Errungenschaft Gerbers wird auch nicht gemindert durch dessen konservativ-monarchische Gesinnung. Somit hat sich Gerber nicht nur als großer Privatrechtler ausgezeichnet (System des deutschen Privatrechts), der von seinen Zeitgenossen auf eine Stufe mit Rudolf von Jhering gestellt wurde. Gerber wirkte als Professor an den Universitäten Erlangen (seit 1847), Tübingen (seit 1851), Jena (1862) und Leipzig (seit 1863). Die letzten 20 Lebensjahre wirkte Gerber vor allem als Politiker, als Mitglied des verfassungsgebenden norddeutschen Reichstags (1867) und vor allem als sächsischer Kultusminister (seit 1871) in der Tradition Johann Paul von Falkensteins, dessen Landeskirchenreform er fortführte. Als Kultusminister lagen seine Schwerpunkte von Amts wegen im Kirchen- und Bildungswesen. Die Erstausgabe der vorliegenden Arbeit erschien im Jahre 1865.
Erhaltungszustand:
(St.a.T.).