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4°. 1 Bl., 126 SS. Hpgt. des 19. Jhdts. (etw. fleckig u. beschabt, Papier unterschiedl. stockfleckig u. gebräunt).
Bemerkung:
Die Disputation erschien erstmals 1683 in Tübingen.- Ferdinand Christoph Harpprecht (Tübingen 1650 - 1714) war ein Württemberger Rechtswissenschaftler der Frühen Neuzeit. Am 28. Mai 1678 wurde er zum Juraprofessor an der Universität Tübingen ernannt. Die Wahl, die auf des Herzogs Empfehlung stattfand, endete einstimmig für ihn. Harpprechts Vorlesungen an der Universität wurden reich besucht, auch von Menschen anderer Länder. Zudem wurde ihm mehrmals aufgetragen, Rechtsgutachten zu erstellen. Aufgrund seiner Fähigkeiten erhielt er Lehrangebote von den Universitäten Heidelberg, Frankfurt an der Oder, Helmstedt und Gießen, welche er allerdings nicht annahm. Die Tübinger Universität, der er treu blieb, setzte ihn zwischen 1683 und 1714 sieben Mal als ihren Rektor ein. Seine Werke waren sehr beliebt. Er verfasste daneben etwa 90 Disputationen. Dabei behandelt er bevorzugt das römische Zivilrecht und Erbrecht.- Etwas gebräunt und braunfleckig, einige Blatt im Fußsteg knapp beschnitten (kein Textverlust).