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8°. Mit 2 gest. Frontispize (Blaschke sc.). 245 SS.; 221 SS. Hldr.d.Zt. mit goldgepr. Rückentitel (stärker beschabt und bestoßen).
Bemerkung:
Selten.- Meißner (Budissin 1753 - 1807 Fulda) war Universitätsprofessor und Schriftsteller der Aufklärung. Er gilt als einer der Begründer der deutschsprachigen Kriminalerzählungen. "Besondere Bedeutung für die deutsche Literatur erlangte er durch seine Begründung des neuen Genres der Kriminalgeschichten. Es hatte vor ihm bereits Darstellungen von Verbrechen in Form von Sensationsjournalismus und Sammlungen von Rechtsfällen gegeben, die teilweise sehr beliebt waren. Die Trennung von gesetzlicher und moralischer Zurechnung einer Tat machten aber erst August Gottlieb Meißners Erzählungen zu echten Bestsellern seiner Zeit. Er verlagerte den Schwerpunkt seiner Erzählungen von der Tat und der Bestrafung an sich zu deren psychologischen und sozialen Wurzeln. Der Leser wird mit dem Täter schon vor dessen krimineller Handlung bekannt gemacht und lernt die Umstände und Motive der Tat kennen und kann somit selbst die Tat beurteilen. Meißners Darstellungen in den Erzählungen über Verbrechen wurde in Friedrich Schiller Der Verbrecher aus verlorener Ehre ebenso fortgesetzt wie in den Werken von Heinrich von Kleist. Der Kriminalroman entfaltete sich im 19. Jahrhundert zu einer begehrten Lektüre. Die Publikationen Meißners sind auch als Beitrag der Aufklärung zu sehen, die eine ?Humanisierung? der Rechtsprechung durch Einbeziehung sozialer und psychologischer Rahmenbedingungen des Verbrechens bewirkte. So nahm schon um 1800 die Bedeutung psychologischer Gutachten zu, die auch verstärkt in die Urteilsbildung einbezogen wurden. Meißner veröffentlichte in seinen Skizzen (14 Bände, 1778?1796) über 50 Kriminalgeschichten, die sehr erfolgreich waren. Heute bieten sie außerdem auch einen guten Einblick in die damalige Zeit" (wikipedia).- Gebrauchsspuren, Vorsatz mit hs. Anmerkungen. Unterschiedlich fleckig, wenige Textanstreichungen, SS. 37/38 in Teil II mit Randausriß (ohne Textverlust).
Erhaltungszustand:
Vgl. Kosch X, 752.-