Beschreibung:

Kl.-4°. 4 Bll., XXIV SS. Br. mit Rückenfalz.

Bemerkung:

Johann Albrecht I., Herzog zu Mecklenburg (Güstrow 1525 - 1576 Schwerin), war regierender Herzog zu Mecklenburg im Landesteil Mecklenburg-Güstrow von 1547 bis 1556 und im Landesteil Mecklenburg-Schwerin von 1556 bis 1576. 1549 setzte Johann Albrecht I. auf dem Landtag die Reformation für den Gesamtstaat Mecklenburg durch. Als überzeugter Anhänger des Protestantismus setzte sich Johann Albrecht I. im Gegensatz zu seinem Vater Albrecht VII. entschieden für die Einführung der Reformation in seinen Landen ein. Am 21. September 1573 wurde der Rostocker Ervertrag in Güstrow unterzeichnet, in dem Rostock die Herzöge von Mecklenburg als Landesherren, Erbherren und Obrigkeit annahm und ihre Gerichtshoheit anerkannte. Die Stadt wurde zur regelmäßigen Teilnahme auf den Landtagen sowie zur Zahlung eines bestimmten Teils der Landessteuern verpflichtet. Gegen die Zahlung einer Geldbuße verzichteten die Herzöge auf den Bau der Festung und willigten in deren Schleifung ein.- Papier gebräunt und braunfleckig.