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8°. 284 (recte 294) SS., 1 Bl. Marmorierte OBroschur (Rücken beschabt).
Bemerkung:
Verteidigung des adeligen Grundeigentums gegen den Beschluß des Königlichen Edikts vom 18. November 1818. Friedrich Waldbott von Bassenheim (1779-1830) war vom 11. Oktober 1810 bis zum 28. Oktober 1813 Mitglied der Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt. Seit dem 26. Mai 1818 war er erbliches Mitglied der bayerischen Kammer der Reichsräte. Mit der Einberufung des Landtags im Jahr 1815 wurde er Mitglied der ersten Kammer der Landstände des Königreichs Württemberg. In Nassau war er Erbschenk des Herzogtums Nassau. Er führte den Titel eines Königlich-Kaiserlichen österreichischen Kammerherren und war Deutschordensritter. Nachkommen der Grafen von Bassenheim leben heute in Halbturn am Neusiedler See.- Unaufgeschnitten, etwas braunfleckig, gegen Ende oben mit leichtem Feuchtigkeitsrand.
Erhaltungszustand:
Holzmann-B. II, 8051. Weller I, 225.-