Beschreibung:

Kl.-4°. 10 nn. Bll. Br. um 1900 (Ränder tls. etw. rissig).

Bemerkung:

"Wir Burgermeistere und Rath der Statt Nürmberg, thun kunth ... heilsame mittel zuersinnen, wie dem höchstschädlichem, ins gemein verderblichem, Müntzunwesen, zu erhaltung der Comercien, abzuhelfen ... Dannenhero nicht nur underschiedliche Müntz Mandata, nach einander Publiciren und verrufen, sondern auch ein richtige Tax Ordnung begreiffen ... Daß die Krämer, Handwercks Leut, Gärtner, Bawrn und Reftrager, an statt deß Abfalls der zwey drittheil, fast mit allen Wahren und Failschafften, umb zwey Drittheil hinauff steigen ... Wir wollen und gebieten auch ernstlich, daß hinfüro die Metzger und Andere, so Victualien zu dieser Stadt bringen, dieselbe nicht, wie biß dahero geschehen, zu ihrem Vortheil und der Obrigkeit Betrug, in die Burgers Häuser, Vorstätt, Gärten, Wirtshäuser oder anderst wohin, Inn- oder ausser dieser Statt verschleichen, sondern alles auff offenem Marck, und denen daru verordneten Fleischbäncken bringen..." etc.- Durchgehend stark gebräunt und braunfleckig.