Beschreibung:

Zur nöthig erachteten Erläuterung desselben in den Druck gegeben von dem dermaligen Engern Ausschusse des besagten Genanntenkollegii.- Nachgebunden: In Triplo gleichlautend ausgefertigter Grundvertrag zwischen Einem Hochlöblichen Rath der Reichsstadt Nürnberg, und dem Löblichen Kollegio der respektive Herren Genannten des Grössern Raths daselbst.- Nachgebunden: Extract aus den Göttingischen Anzeigen von gelehrten Sachen, auf das Jahr 1794. 179. Stück, S. 1795 - 1800.. Kl.-8°. 64 SS.; 23 SS.; 8 SS. Kleisterpapierumschlag mit hs. Titelschild (beschabt, Rücken etwas lädiert).

Bemerkung:

"Aufgrund der prekären Finanzsituation der Reichsstadt und unter dem Druck der Kaufmannschaft, die am Stadtregiment beteiligt werden wollte, kam es 1794 zu einer umgehenden Verfassungsrevision. Im sogenannten Grundvertrag wurde damals die Stadtverfassung erstmals auch offiziell verschliftlicht. Neben den Kleineren Rat trat nun ein aus dem Größeren Rat, der mit jeweils 70 Patriziern, Kaufleuten und Handwerkern sowie je 20 Gelehrten und Beamten auf 250 Personen beschränkt wurde, generierter 17-köpfiger Ausschuss (7 Patrizier, die 4 Marktvorsteher und 2 weitere Kaufleute, 3 Handwerksmeister und der bürgerliche Ratskonsulent). Der Größere Rat hatte fortan bei allen Steuerangelegenheiten ein Zustimmungsrecht und musste in allen Fragen von Staatsverträgen, Veräußerungen von Staatsvermögen und Kreditaufnahmen angehört werden" (HLB. Art. 45425).