Beschreibung:

Fol. 2 nn. Bll. Br. (etw. gebräunt und braunfleckig, unbeschnitten).

Bemerkung:

"... sieht sich der Magistrat veranlaßt, die in Bezug auf die hiesigen drey Jahrmärkte, nähmlich: den Jubilate- und Allerheiligen-Markt der innern Stadt, dann den Margarethen-Markt der Leopoldstadt bestehende höchste Vorschriften neuerdings kund zu machen ... Soll der Jubilate-Markt an dem darauf folgenden Montage, und der Allerheiligen-Markt am 2. November jedes Jahrs anfangen ... Sind sowohl die Markthändler, als Wiener-Handelsleute schuldig, ihre auf die Jahrmärkte gestellte Wechselbriefe ... bis in den letzten Posttag vor Ausgang des Marktes ausschliessig zu bezahlen ... Fremde Kaufleute, welche die Wiener Jahrmärkte besuchen, sollen mit Ende derselben ihre unverkauft gebliebene Waaren ... in Wien lassen wollen, entweder in dem Zollamte liegen lassen, oder in einem eigenen Gewölbe...".