Beschreibung:

Es ist zur h. a. Kenntnis gelangt, daß vielfach die landwirtschaftlichen Taglöhner sich weigern, bei den Wirtschaftsbesitzern im Taglohn zu arbeiten, wenn sie nicht von denselben Brot erhalten, obwohl sie zum Teil selbst zu den Selbstversorgern gehören oder aber im Genuße von Brotkarten sind.... Folio (ca. 48 x 32 cm). Einblattdruck (gefaltet, Papier gebräunt).

Bemerkung:

Verbot der Aushändigung von Brot an landwirtschaftliche Tagelöhner, welche Selbstversorger sind, Brotkarten, Unterhaltsbeitrag oder Armenunterstützung beziehen. Mit Strafbestimmungen: "... müßten auf das Schärfste geahndet werden, im Wiederholungsfalle ... Geld- oder Arreststrafe...".