Beschreibung:

Folio (ca. 56 x 40 cm). Einblattdruck (gefaltet, gering gebräunt).

Bemerkung:

Regelung der Herstellung und des Verkaufs von Brot und Gebäck / Regelung der verwendeten Menge von Roggenmehl oder Weizenmehl für Brot / Verordnung zur Erzeugung von fünfteiligen Mundsemmeln und Verbot anderer Arten von Gebäck aus Weizenmehl / Ausnahmen erfolgen durch Bewilligung der Landesregierung / Regelung der Häufigkeit des Ausbackens / Übertretungen dieser Verordnung werden nach den Bestimmungen des § 15 der Ministerialverordnung vom 30. Jänner 1915 ... von den Behörden erster Instanz bestraft.