Beschreibung:

Fol. 37 SS. Br. mit Rückenfalz (guter Erhaltungszustand).

Bemerkung:

Erste Ausgabe.- Maria Theresia verordnet in 29 Punkten: "Zu Unterstützung deß gemeinen Credits mithin zu Nutzen so wohl deß Schuldners, als des Glaubigers eine Land-Taffel, oder so genanntes Weiß-Potten- oder Vormerckungs-Amt in disem Unseren Hertzogthum Cärnthen ohne fehrern Anstand eingeführtet ... Deren Weibern Dotal- und Paraphernal-Sprüch belangend ... Gedencken Wir auch die Kirchen- und Waysen-Gelder ... Dises Werck solle biß auf fernere Unsere Verordnung ... in Cärnthen stehen ... demnächst dann ein jeweiliger und Unser dermahliger Lands-Hauptmann, auch geheimer Rath Johann Antoni Graf von Goeß, der Ober-Director der Land-Taffel seyn, und unter dessen Ober-Direction das Werck künftig durch einen Unter-Directorn vor dermahlen dem Wolf Frantz Frey-Herrn von Ottenfels Gschwind, Unsern Land-Rath, administriret werden solle, darzu die fehrers nöthige Beambte, als ein Registrator Joseph Ferdinand Ringauff, ein Cancellist Nahmens Philipp Stürtzer, und der Lands-hauptmannische Weiß-Both außgestellet seyn...". Franz Josef Anton Freiherr von Ottenfels genannt Gschwind (geb. 16. 1. 1708, gest. 5. 2. 1764) war verheiratet mit Maria Anna Gräfin Gäller zu Schwanberg (geb. 22. 4. 1710, gest. 30. 12. 1756). Die Landtafel ist seit dem Spätmittelalter ein Verzeichnis von Urkundeninhalten über (landständische) Grundstücke. Im 13. Jhdt. findet sich eine Landtafel in Böhmen, 1348 in Mähren, am Ende des 14. Jhdts. in Jägerndorf, 1730 in der Steiermark, 1746 in Kärnten, 1754 in Oberösterreich, 1758 in Niederösterreich und 1769/83 im Breisgau.- Sauberes und nahezu fleckenfreies Exemplar.