Beschreibung:

emanirten Einfuhrs-Verbothen einiger fremden Waaren in Unsre gesammte deutsch- und hungarische Erblande, wie auch in das Großfürstenthum Siebenbürgen, und den Bannat Temesvar ... anzuordnen gnädigst befunden haben.. Folio. 6 Bll. Br. mit Rückenfalz (gebräunt und stellenweise braunfleckig, horizontaler Mittelfalz, Ränder etw. lappig, einige hs. Anmerkungen).

Bemerkung:

Wahreneinfuhr-Verordnung mit 8 Verordnungspunkten. Danach folgt das "Verzeichniß. Derjenigen fremden Waaren, welche ... aus fremden Landen per Consumo einzuführen verbothen sind. (Baumwollene Zeug. Bleystiften, alle Gattungen. Eisen- und Stahl-Waaren. Hüte aller Sorten. Meßingwaaren. Sammet. Seidenstoff. Spiegel. Spitzen, von Gold und Silber. Strümpfe, seidene und halbseidene. Zucker, fremde sind in die gesammte Nieder- und Inner-Oesterreichische Erblande einzuführen verbothen)" etc.