Beschreibung:

Mandate, den schädlichen Auf- und Vorkäuffereyen der nothwendigsten Lebens-Mittel, vornemlich des Getraidts, den erforderlichen Einhalt zu thun, Sich mehrmalen bemüßigt gesehen.. Fol. Einblattdruck (ca. 36 x 42 cm).

Bemerkung:

Verordnet wird u.a.: "... Daß alle Dero getreue Unterthanen und Angehörige, dasjenige, was sie von ihrem erbauten Getraidte und Feld-Früchten verkauffen vorhaben, keineswegs in ihren Häusern oder Städeln ... voreilig und wucherlich zu veräußern, oder auf andere Art zu verschleichen sich unterfangen, sondern solches vordersamst herein in die Stadt ... auf offenen Markt zum Verkauf bringen sollen ... und gleichwie die Uebertretter dieser zum gemeinen Besten offenbarlich abzielenden Verordnung ... in gebührende unausbleibliche Strafe genommen..." etc.- Mittelfalz minimal gebräunt, breitrandiges und unbeschnittenes Exemplar.