Beschreibung:

seit einiger Zeit verschiedene dem Aufschlag unterworfene Getraid-Arten, und Meel, besonders aber außerhalb der Stadt gebackenes Brod, theils in hiesige Stadt selbst, theils in die Vorstädte ... in solcher Menge heimlich eingeschleifet werden ... den hiesigen Pfragnern und Becken, ein sehr beträchtlicher Schaden erwachsen müße.. 2 Bll. (breitrandig und unbeschnitten, gering gebräunt).

Bemerkung:

Verordnet wird u.a.: "... daß von nun an alles schädliche Einschleichen der dem Aufschlag unterworfenen Getraid-Arten, des Meels, und des ausserhalb der Stadt gebackenen Brods, in hiesige Stadt ... abgestellet seyn ... auch dieses angezeiget worden, daß zu verschieden malen fremdes Brod, Meel und Gersten als Transito-Gut hereingebracht ... aber vor den Wirthshäusern abgeladen, hernach aber von ein und andern Wirthen, Hausknechten, auch andern Personen theils selbst consumiret, theils weiters an Bürger un Inwohner verkaufet worden sey, so wird auch diese Defraudation andurch geschärftest verbotten..." etc.