Beschreibung:

Martii 1730 zu Unterstützung des gemeinen Trauen und Glaubens eine Landtafel oder Vormerkamt in Unserm Herzogthum Steyer, so viel die im Landhaus inliegende Herrschaften, Güter, Gülten, Freyhäuser, und andere dergleichen Stücke betrifft, so der Landeshauptmannischen Bothmässigkeit unterworfen sind, mit seithero verspürter gedeihlicher Wirkung eingerichtet, und anbey verordnet haben, daß dergleichen Vormerkämter, oder Grundbücher, auch in Städt- und Märkten eingerichtet werden sollen [...]". Ca. 30,5 x 19,5 cm. 10 Bll. Geheftet.

Bemerkung:

Gezeichnet von Joh. Christoph Graf von und zu Wildenstein, Joh. Carl Joseph Edler von Hochenrain und Georg Joseph Graf v. Schrattenbach.- Nur vereinzelt minimal braunfleckig.