Beschreibung:

Folio. 2 Bll. (gering braunfleckig, Ränder etw. rissig).

Bemerkung:

Verordnet wird in 4 Punkten u.a.: "... Daß auf erfolgende Publicirung dieses Verbott-Mandats kein frembd- oder außländischer roher Stängel- Tafel- Platten- und Rollen-Messing mehr bestellet ... Die Kauff- und Handels-Leuthe ... künftighin ihren Verlag von Unseren Inländischen Fabriquen zu nemmen, und solchen in billichem bißhero denen Saltzburgischen Fabriquen bezahlten Preiß ... in guter Qualität zu empfangen haben sollen ... Daß sie ob dem Inhalt dieses Unseres Patents und gemessenen Mandats vestiglich halten: Vielgedachte Unsere Inländische Messing-Fabriquen dabey kräfftiglich schutzen und handhaben..." etc.