Beschreibung:

einen eigenen Kreiskommissär für die Schulgeschäfte anzustellen, und Folgendes anzubefehlen geruhet.. Fol. 7 Bll. Br. (unbeschnitten, leicht gebräunt und etw. braunfleckig).

Bemerkung:

Verordnet wird in 12 Punkten u.a.: "... In Ansehung der Schuljahre, und Beschreibung der schulfähigen Kinder ... Der Ort wo ordentliche Schule seyn soll ... Verhältniß der Schulmeister und Gehilfen zur Anzahl der Schulfähigen ... Das Schulgebäude, dessen Beschaffenheit und Einrichtung ... Gehalt der Schullehrer und Gehilfen ... Eigenschaften der Schullehrer, ihre Abrichtung nach der Lehrart ... Abdankung und Absetzung der Schullehrer ... Unterricht in der Schule, Lehrart, Abtheilung der Kinder, Stundeneintheilung, Bücher, Schulzucht..." etc.- Titel mit hs. Anmerkung.