Beschreibung:

Fol. 4 Bll. Br. mit Rückenfalz (minimal braunfleckig).

Bemerkung:

"Wir Joseph Georg Hörl, Bürgermeister, und der Rath ... Residenzstadt Wien, urkunden hiemit: ... daß für die Kupferschmidgesellen ordentliche neue, den jüngern in Handwerkssachen ergangenen Verordnungen gemäße Artikel ... und zur Genehmigung vorgeleget werden sollen ... So sollen die ... Kupferschmidmeister ... in der St. Stephans Domkirche ... in geziemender Kleidung erscheinen, und denselben andächtig beywohnen ... Die Meister sittsam und friedlich betragen ... hiemit auf das schärfeste verboten, ohne Vorwissen oder in Abwesenheit ... in Handwerksangelegenheiten zusammen zu kommen, einen Schluß unter sich zu fassen, von einem oder anderen Strafgelder abzufordern ... Wenn ein Gesell Meister zu werden verlanget ... so soll er sich vorher bey versammeltem Handwerke melden ... Da das Kupferschmidhandwerk Reichszünftig ist, so soll den einwandernden fremden Gesellen das Unterkommen auf alle thunliche Art erleichtert, und folglich von den Meistern kein Anstand gemacht werden ... Wenn nach dem Tode eines Meisters, dessen Wittwe in diesem Stande das Handwerk fortführen will, so soll ihr ein wohlerfahrner, und gutgesitteter Gesell von dem Handwerke zugegeben werden ... Wird hiemit nachdrücklichst verboten, einiges Geld aus der Lade auf Essen oder Trinken zu verwenden ...".

Erhaltungszustand:

Semann, Trattner, S. 223.-