Beschreibung:

Um diesem Fonde eine Basis vorzubereiten, sind die vorzüglichen der hiesigen Holzschwemm-Inhabungen zu Beiträgen an Naturalholz, das Großhandlungs-Gremium, dann jenes des bürgerlichen Handelsstandes zu Beiträgen aufgefordert worden...".. Folio. Einblattdruck (45 x 57 cm).

Bemerkung:

"... Eine ähnliche Begünstigung bezüglich der Offenhaltung bis drei Uhr nach Mitternacht ist auch den Kaffeehaus-Inhabern unter der Bedingung ertheilt, daß dafür eine Taxe an den erwähnten Wohlthätigkeitsfond bezahlt wird ... Auch diejenigen Privat-Tanzunterhaltungen sind einer Tax-Entrichtung unterzogen ... Es ist nun als Grundsatz festgestellt worden, daß die Betheiligungen nicht in Geld, sondern in Holz, Kleidungsstücken, Lebensmitteln, dann in rohen zur Verarbeitung geeigneten Materialien ... geschehen soll...". Unterhalb gedruckte Signatur: Der k. k. Militär- und Civil-Gouverneur Welden.