Beschreibung:

19 SS. Geheftet (etwas fleckig).

Bemerkung:

"Der an das Herrenhaus gelangte Gesetzentwurf über die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche bringt in seinem ersten Artikel folgende Bestimmung: 'Das Patent vom 5. November 1855 ist in seinem vollen Inhalte nach aufgehoben.' Da dieses Patent es war, wodurch die vereinbarten Festsetzungen zum Staatsgesetze erhoben wurden, so soll denselben nun die Grundlage des bürgerlichen Rechtes gänzlich entzogen werden; aber die Forderung der Gerechtigkeit ist dadurch nicht aufgehoben und auf sie berufen wie am 3. Mai 1872 so auch jetzt sich die Unterzeichneten".