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Gr.-8°. VI SS., 1 Bl., 68 SS. Dunkelroter Seideneinband d. Zt. mit goldgepr. Bordüre auf beiden Deckel, Moirévorsätzen und Goldschnitt (Ecken und Kanten etw. beschabt und bestoßen).
Bemerkung:
"Auf die Gefahr hin, als ein minder warmer Verehrer des constitutionellen Volkslebens, dessen Verkörperung der echte Parlamentarismus ist, beurtheilt zu werden, hat der Verfasser dennoch den Standpunkt gewählt, dasselbe im Schatten der Strafgewalt statt im Glanze seines Segens für Krone und Volk zu betrachten..." (Vorwort).- Auf S. IV kurze, eigenhändige Widmung des Verfassers, datiert Juni 1879. Da Franz Graf von Hartig bereits 1865 verstorben ist und die Widmung des Verfassers daher nicht von ihm stammen kann, liegt die Vermutung nahe, dass sein Sohn Edmund von Hartig (1812 - 1883; Mitglied des Herrenhauses des österreichischen Reichsrates) die Schrift aus dem Nachlass herausgegeben und aktualisiert hat.- Papier leicht gebräunt und stellenweise etw. stockfleckig.
Erhaltungszustand:
Holzmann-B. V, 8111.-