Beschreibung:

94 Seiten; 24 cm; fadengeh. Orig.-Broschur.

Bemerkung:

Gutes Exemplar; Einband mit kl. Läsuren; Arbeitsexemplar d. libertären Dokumentaristen u. Widerstandsforschers Hansdieter Heilmann (1943-2019), mit Zettel- sowie Textbeilagen u. geringe Bleitstift-Anstreichungen. - Berthold Schenk Graf von Stauffenberg (* 15. März 1905 in Stuttgart; ? 10. August 1944 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Jurist und Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime. ... (wiki) // INHALT : Einleitung: Der Aufbau der Sowjetunion. ------ Das Außenhandelsmonopol. ------ Aufgaben und Aufbau der russischen Handelsvertretungen. ------ Die UdSSR und das Völkerrecht. ------ Die Rechtsnatur der russischen Handelsvertretungen. ------ Die Exterritorialität der Handelsvertretungen. ------ Der Zwischenfall in der Berliner Handelsvertretung im Mai 1924 und der Arcos-Fall. ------ Die Gerichtsbarkeit über die Handelsvertretungen. ------ Nachtrag. // " ? Hiernach sind die obersten Organe der Bundesrätekongreß, gewählt von den Sowjets der Städte und den Sowjetkongressen der Gubernien des ganzen Bundes, der Bundeshauptvollzugsausschuß, bestehend aus zwei Kammern, die allerdings gewöhnlich gemeinsam tagen, dem Bundesrat, der vom Bundesrätekongreß gewählt wird, und dem Nationalitätenrat, in dem die Vertreter der Gliedstaaten, der autonomen Republiken und der autonomen Gebiete sitzen. Diesen beiden Organen, als den höchsten der Union, gehört nach Art. i der Verfassung die Vertretung nach außen. Der Bundeshauptvollzugsausschuß wählt einen Vorstand, der das oberste ständige Bundesorgan ist. Daneben steht als Vollzugsorgan der Rat der Bundesvolkskommissare (Sownarkom). Hier sind zu unterscheiden die fünf Volkskommissariate für den ganzen Bund, die in den Gliedstaaten fehlen, vor allem die Volkskommissariate für auswärtige Angelegenheiten, Handel und Krieg, und die sogenannten vereinigten Bundesvolkskommissariate, denen in den Gliedstaaten gleichnamige Kom-missariate mit konkurrierender Kompetenz entsprechen. Daß die Gliedstaaten auf keinem Gebiet vollkommen selbständig sind, ergibt sich aus Art. 20 der Bundesverfassung, nach welchem Beschlüsse der Sowjetkongresse der Gliedstaaten von dem Bundesrätekongreß und dem Bundeshauptvollzugsausschuß beanstandet und selbst für ungültig erklärt werden können. Auf jeden Fall ist für die auswärtigen Angelegenheiten und für den Handel heute allein der Bund zuständig. Der Wille der Gliedstaaten ist belanglos. In der inneren Gliederung der einzelnen Staaten läßt sich ein ähnlicher Aufbau verfolgen. In den Gemeinden werden die Sowjets gewählt, die dann ihre Vertreter zu den Rätekongressen der nächsthöheren Stufe entsenden. ? " (S. 7)