Beschreibung:

Ca. 20 x 13,5 cm. VII S., 288 Seiten. Orig.-Leinenband.

Bemerkung:

Vorsatz und Titelblatt mit radiertem Besitzeintrag und Titelblatt mit zwei kleinen handschriftlichen Notizen. Durch das Bayerische Fischereigesetz vom 15.August 1908 wurde die freie Angelfischerei aufgehoben bzw. stark eingeschränkt. Aus Abteilung II, Artikel 8: "Die bisher in einzelnen Landesteilen jedermann zustehende Befugnis in den öffentlichen Gewässern die Angelfischerei auszuüben, wird ohne Entschädigung aufgehoben". Gutes Exemplar.