Beschreibung:

Gr.-8vo. XVI, 767; VIII, 1058 S. Neue gediegene Halbleinenbände. 2 Bde.

Bemerkung:

Dritte Auflage von Labands Hauptwerk, das zuerst 1876-82 und zuletzt in der 5. Auflage 1911-1914 erschien. - Die Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 und der sog. preußische Verfassungskonflikt brachten Laband zur intensiven Beschäftigung mit dem Staatsrecht, das eigentlich erst mit Labands methodischer Begründung auf rechtspositivistischen Grundsätzen als solches bezeichnet wird. Er entwickelte seine Methode in Anlehnung an das Privatrecht und wollte die juristische Betrachtung des Staates von naturrechtlichen und philosophischen Spekulationen befreien. Er gilt mit seinem "Staatsrecht des Deutschen Reiches" als Begründer des modernen Staatsrechts, für das er (gemeinsam mit Felix Stoerk) mit dem von ihm 1886 geschaffenen "Archiv für öffentliches Recht" eine mächtige institutionelle Plattform schuf.