Beschreibung:

* 32,5 x 21 cm. Pappband der Zeit (etwas berieben und fleckig) mit goldgeprägtem Rückentitel und rotem Farbschnitt. (072).

Bemerkung:

*** I.) An des Heil. Römischen Reichs hochlöbliche Chur-Fürsten und Stände unvermeidliches Memoriale der Fürstl. Sachsen-Weimar-Gotha- und Eisenachischen zu gegenwärtigem Reichs-Tag abgerdneten Räthe und Gesanden, die von denen Herren Grafen zu Hatzfeldt, wegen der Graffschafft Gleichen im Reichs-Gräflichen Collegio angemaste Session und Stimme betreffend. Gedruckt im Jahr 1653. Zum zweytenmal gedruckt Anno 1725. 23 Seiten. - II.) Nothwendige Ablehnung des Contramemorials, welches im Nahmen des Ertzstiffts Meintz, und der Herren Grafen von Hatzfeld, zu vermeinter Behauptung der, wegen der Graffschaft Gleichen, und deren beyden Herrschaften Blanckenhain und Niedern-Cranichfeld, de facto angemaßten Reichs-immedietät und anderer unbegründeten praetensionen, nechstverwichenen Jahres, wider der Fürstlich- Sachsen- Weimarischen, Gothischen und Eisenachischen Gesanden, auf dem nechsten Regenspurgischen Reichstage, publicirtes Memorial, herausgegeben worden. Gedruckt im Jahr 1655. Zum zweytenmal gedruckt Anno 1725. 1 Blatt, 102 Seiten. - III.) Gründliche Ausführung: Warum das Fürstl. Sambt-Haus Sachsen zur Reassumption der vorlängst geendigten, Kayserl. Cammer-Fiscal aber von neuem erregten, so genennten Gleichischen Exemption-Sache, nicht gehalten: Samt einem Anhang, Das das Ertzstifft Mayntz und dessen Belehnte darbey in keine Wege interessiret seyen. Gedruckt im Jahr 1681. Zum zweytenmal gedruckt 1725. 66, 47 Seiten. - Etwas gebräunt und fleckig. - Aus der Bibliothek Carl Gerd von Ketelhodt (1838-1814), Kanzler des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt; sein gestochenes Exlibris auf dem Vorsatz. - Insgesamt gut erhalten, selten und mit interessanter Provenienz!