Beschreibung:

XI, 126 S., gebundene Ausgabe mit Umschl.

Bemerkung:

Zustand wie neu. - Die ausführliche Rezension von Gustav Geibs .Geschichte des römischen Criminal-processes' (1842) aus dem Jahre 1844 (= Ges. Sehr. IMS. 469-494) läßt vermuten, daß das ,Römische Straf recht' von 1899 schon früh zum Lebensplan Theodor Mommsens gehörte; er hat wohl auch selbst davon gesprochen (vgl. Ges. Sehr. III S. VI). Mommsen stellte sich dieser Aufgabe erst am Ende seines Lebens, nach der Vollendung des .Staatsrechts'. Am 4. Dezember 1895 teilt er seinem Schwiegersohn Wilamowitz mit: ?Ich habe meinen Entschluß nicht bereut, und in der kriminalrechtlichen Arbeit eine reiche Fülle unverarbeiteten Stoffes und frischer Belehrung gefunden. Das Gefühl habe ich immer gehabt, daß dieser Abschnitt bei meinen römischen Arbeiten fehlt; Zivilrecht und Zivilprozeß sind genügend behandelt, aber dieser Abschnitt zwischen diesen und dem Staatsrecht eigentlich in die Brüche gegangen" (Briefwechsel S. 511). Am 4. Mai 1898, nach dem vorläufigen Abschluß des Manuskripts, schreibt er seiner Frau: ?Meine grossen Pakete sind nach Leipzig gegangen, und ich hoffe, dass Ende dieser Woche Binding kommt und ich mich mit ihm über die Publikation meines Strafrechts verständigen werde. Es fehlt verhältnismäßig wenig an der Ausarbeitung, aber die Nacharbeit wird dann wohl noch Monate fordern. Ich freue mich doch, dass dies Werk wohl noch fertig wird; es ergänzt meine anderen Arbeiten" (zit. nach einer Abschrift von L. Wickert). ?Sehr ungern haben wir dagegen ein Register vermisst, das bei einem solchen Werke durch die Disposition des Verf. nicht ersetzt werden kann. Nicht blos finden muss man Alles können, sondern auch schnell finden" (Ges. Sehr. III S. 494), hat Mommsen einst an Geibs' Werk moniert, dieser Forderung aber bei seinem eigenen Strafrecht nur in unzulänglichem Maß entsprochen. Wenn vielleicht auch nicht alle Teile des Buches heute noch Verbindlichkeit beanspruchen können (vgl. J. Bleicken, Gnomon 36, 1964, 696), so ist das Werk als Ganzes doch keineswegs durch neuere Darstellungen ersetzt, und ein vollständiges Register wird geeignet sein, weniger kundigen Interessenten den Zugang zur Quellengrundlage des römischen Strafrechts zu erleichtern. (Vorwort). ISBN 3406086888