Beschreibung:

115 Seiten; 21 cm; fadengeh. Broschur.

Bemerkung:

Gut erhaltenes Exemplar; Gebrauchs- und Lagerspuren; Seiten etwas nachgedunkelt; 1 Seite lose (Seite "Fernsprechanschlüsse"; durchgehend mit zahlr. handschriftlichen Eintragungen; Exemplar aus der Bibliothek des libertären Dokumentaristen u. Widerstandsforschers Hansdieter Heilmann; mit Zettel- bzw. Notiz-Beilagen. - Namen der Diplomaten bzw. "Missionschefs" von USA, China, Argentinien, Vatikan, Brasilien, Türkei, Italien, Chile, UdSSR, Dänemark, Uruguay, Haiti, Nicaragua, Panama, Peru, Bulgarien, Schweiz, Thailand, Slowakei, Finnland, Iran, Rumänien, Portugal, Bolivien, Irland / u.a.m. --- ... Manchmal werden sämtliche Bedienstete einer ausländischen Mission ungeachtet ihrer Funktion, also beispielsweise auch das Verwaltungs- und technische Personal einer Botschaft, dem Diplomatischen Corps zugerechnet. Verwaltungsbeamte können in seltenen Fällen Leitungsfunktionen übernehmen. Ist kein Mitglied des diplomatischen Personals der Mission im Empfangsstaat anwesend, kann der Entsendestaat mit Zustimmung des Empfangsstaats ein Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals mit der Leitung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten der Mission beauftragen (Art. 19 Abs. 2 WÜD). Der Verwaltungsbeamte ist dann der oberste Repräsentant des Entsendestaates. Die Leiter der im Gastland ansässigen Internationalen Organisationen genießen eine Sonderstellung. Sie sind wegen der Souveränität der Internationalen Organisation innerhalb der Staatengemeinschaft - auch gegenüber dem Gastland - nicht bei diesem akkreditiert. Die Regelungen des WÜD gelten für sie nicht unmittelbar. Der Status der Bediensteten muss jeweils in einem mit dem Sitzstaat geschlossenen Sitzstaatabkommen vereinbart werden, wobei es vorkommt, dass dem Leiter einer bedeutenden Internationalen Organisation die diplomatischen Vorrechte eingeräumt werden, die nach dem WÜD Botschaftern zustehen. Sie gehören daher dem Diplomatischen Corps des Sitzstaates nicht an. Aufgrund ihres mit Botschaftern vergleichbaren Rangs werden die Leiter jedoch zu offiziellen Anlässen, z. B. dem Neujahrsempfang des Diplomatischen Corps beim Staatsoberhaupt, eingeladen und in den offiziellen Mitteilungen verkürzt als Angehörige des Diplomatischen Corps bezeichnet. ? Institutionelle Strukturen (z. B. eine Organisation, eine Satzung, eine Geschäftsstelle oder ähnliches) hat das Diplomatische Corps im Allgemeinen nicht. Dem eher losen Zusammenschluss steht völkergewohnheitsrechtlich der Doyen vor. Doyen ist der am längsten im Empfangsstaat tätige Botschafter. Um heikle Protokollfragen zu vermeiden, haben viele Staaten (z. B. Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein) den Apostolischen Nuntius zum Doyen bestimmt. Die dem päpstlichen Vertreter im Völkerrecht seit langem eingeräumte Vorzugsstellung als Sprecher des Diplomatischen Corps hat auch in Art. 16 Abs. 3 WÜD ihren Niederschlag gefunden: Die Übung, die ein Empfangsstaat hinsichtlich des Vorrangs des Vertreters des Heiligen Stuhls angenommen hat oder künftig annehmen wird, bleibt bei der Einteilung der Missionschefs in Klassen unberührt. In Deutschland ist die Funktion des Doyens dem Nuntius gemäß dem Schlussprotokoll zu Art. 3 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 (weiterhin heute noch gültig) völkervertraglich zugesichert. Der Doyen vertritt gegenüber dem Empfangsstaat die Interessen der Gesamtheit der diplomatischen Vertreter. Er wird in Protokollfragen aktiv, die mit den Vertretern des Empfangsstaates zu klären sind, und überwacht die Respektierung der den Diplomaten gewährten Vorrechte, Immunitäten und Befreiungen. Gegebenenfalls kann der Doyen gegen deren Verletzung beim Empfangsstaat protestieren. ... (wiki)