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Beschreibung:
5 unn., 255, 5 unn. Bll., 31 x 21 cm, Schweinsleder der Zeit mit handschriftlichem Rückentitel, fehlenden Schließbändern und umlaufendem Farbschnitt
Bemerkung:
Einband berieben, bestoßen, angeschmutzt und fleckig. Vorderer Falz mit neuerem Papierstreifen verstärkt. Einige Lagen vorgefallen. Hinterer Innendeckel mit Wurmspuren. Gelegentlich gebräunt bzw. fleckig. Exlibris von A. Rath für Dr. Arnold Luschin von Ebengreuth (Gutenberg 37340) auf dem Innendeckel. Gut lesbare deutsche Handschrift mit Kapitelsüberschriften in Fraktur. Wohl handschriftliches Monogramm des Schreibers auf dem hinteren Innendeckel. "1618 erhoben sich die protestantischen böhmischen Stände mit dem 2. Prager Fenstersturz gegen ihren katholischen König Ferdinand II. Diesem Ständeaufstand schlossen sich auch die übrigen Länder der Böhmischen Krone ? Mähren, Schlesien und die Ober- und Niederlausitz ? an. 1619 gründeten die Stände dieser Länder die Böhmische Konföderation (lat. Confoederatio Bohemica). Dieser neue Staat wurde von den Ständen dominiert und eine seiner Hauptaufgaben war es, den Protestantismus gegen katholische Übergriffe zu schützen. Es wurde ein reines Wahlkönigtum eingeführt, als neuer König wurde Friedrich V. von der Pfalz gewählt, der katholische Ferdinand II. wurde abgesetzt. Der Ständeaufstand scheiterte mit dem Sieg Ferdinands II. in der Schlacht am Weißen Berg am 8. November 1620. Böhmen wurde daraufhin militärisch besetzt und alle Privilegien und politischen Rechte der Stände aufgehoben. Die Rädelsführer des Aufstands wurden 1621 in Prag hingerichtet, die übrigen protestantischen Adligen enteignet und ins Exil getrieben. So erging es auch tausenden protestantischen Untertanen. Gnade konnten nur jene erhoffen, die zur katholischen Konfession übertraten. In den nachfolgenden Jahren blieb Böhmen weiterhin wie ein feindliches Land von den kaiserlichen Truppen besetzt und es gab keine gesetzmäßige Ordnung. Die kaiserlichen Statthalter und Beamten übten ihre Ämter ganz und gar willkürlich aus. Einziges Gesetz waren die Befehle des Königs. Mehrere Jahre leitete der zum Fürsten erhobene Karl von Liechtenstein, mit außerordentlichen Gewalten ausgestattet, die Verwaltung des Landes Böhmen, während mittlerweile in Wien die alte Landesordnung einer umfassenden Umarbeitung unterzogen wurde. Dieser Zustand wurde in Böhmen mit der Verkündung der Verneuerten Landesordnung am 10. Mai 1627 beendet. In der Markgrafschaft Mähren trat im folgenden Jahr ein ähnliches Grundgesetz in Kraft. Die Siege der Generäle Wallenstein und Tilly boten im Frühjahr 1627 einen geeigneten Moment für das Oktroi der Verneuerten Landesordnung." (Wikipedia)