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Beschreibung:
& Professoris Hallensis, und aller derer / welche durch ihre Superkluge Phantasie-Grillen den teufflischen Hexen-Geschmeiß das Wort reden wollen / Indem gegen dieselbe [...] und der täglich-lehrenden Erfahrung das Gegentheil zur Genüge angewiesen und bestättiget wird / daß in der That Eine Teuflische Hexerey un Zauberey sey / [...]. Erste u. einzige Ausg.. 13 Bll., 654 S., 19 Bll., mit gest. Frontispiz u. 3 Textholzschnitten (S.385), Titel in rot/schwarz, Kl.-8°, Neues marmoriertes Halbleinen
Bemerkung:
Cornell S.243; Rosenthal 4035; Grässe S.64; Ackermann I/437: "G., eines Goldschmids Sohn zu Husum, war Superintendens zu Parchim, und soll als ein Schenck-Wirt 1713 gestorben sein. (Jöcher)"; Hayn/Gotendorf III, 200: "Sehr selten!" - Das Frontispiz stammt anscheinend von dem Autor selbst (Signatur "P. Goldschmidt"). - Streitschrift des protestantischen Theologen u. entschiedenen Verteidigers des Hexenglaubens Peter Goldschmidt (1662-1713). Er war ab 1691 Pastor im dem damals dänischen Sterup u. hatte seit dieser Zeit schon zwei gegen Balthasar Bekker gerichtete Schriften veröffentlicht (darunter "Höllischer Morpheus", 1698). Das vorliegende Werk richtet sich gegen die aufklärerischen Schriften des Juristen Christian Thomasius (1655-1728). Denn Thomasius verwarf in seinen 1701 erschienenen "De crimine magiae" nicht nur die Beweisbarkeit, sondern auch die Möglichkeit des Teufelsbündnisses u. verlangte die Abschaffung der Folter. Im Gegenzug dazu liefert Goldschmidt Belege "für die Zauberey, deren Wirklichkeit u. Macht". Allerdings ist das Werk weniger polemisch u. eher in einem warnenden Ton gehalten. Im zwölften Kapitel distanziert sich Goldschmidt von den magischen Ritualen des Volksglaubens (vgl. M. Meumann in: Lexikon zur Geschichte der Hexenverfolgung). - Titel etwas knapp eingebunden; durchgehend leicht gebräunt, sonst ein gutes Expl.