Beschreibung:

80 Seiten; 15,5 cm; fadengeh. Broschur.

Bemerkung:

Gutes Exemplar; kl. Lager- und Gebrauchsspuren; wenige Anstreichungen; Seiten etwas nachgedunkelt. - In Frakturschrift. - Eduard Kohlrausch (* 4. Februar 1874 in Darmstadt; ? 22. Januar 1948 in Berlin) war ein deutscher Strafrechtslehrer. Nach einem Ruf an die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin trat er 1919 die Nachfolge auf dem Berliner Lehrstuhl Franz von Liszts an. Zu seinen Studierenden gehörte der Berliner Jurastudent und künftige Rechtswissenschaftler Arthur Wegner, den Kohlrausch später in einem politischen Strafverfahren vor einem Sondergericht im Dritten Reich verteidigte. 1931 wurde er Vorsitzender der Deutschen Landesgruppe der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung (IKV), von 1933 bis 1936 war er Mitglied der Strafrechtskommission des Reichsjustizministeriums und von 1936 bis 1939 Mitglied der entsprechenden Großen Strafprozesskommission. Kohlrausch wurde 1932 zum Rektor der Universität gewählt. Im April kam es zu einem Konflikt mit Studenten des Nationalsozialistischen Studentenbundes (NSDStB), als diese die Aufhängung eines Plakates mit dem Titel "Wider den undeutschen Geist" im Vestibül der Universität erzwangen. Kohlrausch protestierte, ähnlich wie Eduard Spranger, wegen einiger anti-jüdischer Formulierungen, die er "Übertreibungen" nannte, die nur "geeignet seien, den Kampf gegen den undeutschen Geist zu diskreditieren", sowie wegen der scheinbar mangelnden Disziplin dieser Studenten und verweigerte die Erlaubnis zur Aufhängung des Plakats. Später schrieb er an den Prorektor, er sei nicht prinzipiell gegen die Aufhängung gewesen, da er das Plakat "durchaus nicht in seinem Ziel, sondern nur in seiner Kampfesmethode beanstandet habe." Vom Posten als Rektor der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin trat Kohlrausch 1933 zurück. ? (wiki) // INHALT : Einleitende Bestimmungen ------ Von der Bestrafung im allgemeinen ------ Strafen ------ Strafen gegen Wehrmachtsbeamte ------ Versuch ------ Teilnahme ------ Gründe, die die Strafe ausschließen, mildern oder erhöhen ------ Von den einzelnen Verbrechen und Vergehen und ihrer Bestrafung ------ Militärische Verbrechen und Vergehen der Soldaten ------ Kriegsverrat ------ Gefährdung der Kriegsmacht im Felde ------ Unerlaubte Entfernung und Fahnenflucht ------ Selbstverstümmelung und Dienstentziehung durch Täuschung ------ Dienstverletzung aus Furcht, Feigheit ------ Strafbare Handlungen gegen die Pflichten der mitilärischen Unterordnung ------ Mißbrauch bei Dienstgewalt ------ Widerrechtliche Handlungen im Felde gegen Personen oder gegen Eigentum ------ Verletzung von Dienstpflichten bei Ausführung besonderer Dienstverrichtungen ------ Strafbestimmungen für Personen, die den Militärgesetzen nur in Kriegszeiten unterworfen sind / (u.a.)